| Bereits vor rund 100 Jahren reagierte die katholische
Kirche auf die Not der Menschen und gründete zur Betreuung von Kindern
die ersten Kinderkrippen, Kindergärten und Horte in Berlin. Die meisten
dieser Kindertagesstätten befinden sich in Trägerschaft von
Kirchengemeinden. |
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| Die katholische Kindertagesstätte ist eine familienergänzende
und familienunterstützende Einrichtung. Sie ist Teil des Gemeinwesens
und versteht sich grundsätzlich als ein offenes Angebot der Kirchengemeinde
für Eltern und Kinder aus unterschiedlichsten Lebenssituationen.
Diese Lebenswirklichkeiten sind Ausgangspunkt für alle überlegungen
und Konzeptionen. |
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| In einer katholischen Kindertagesstätte können
Christen und Nichtchristen einander begegnen. Die Kindertagesstätte
bietet einen Rahmen, den Dialog zwischen Menschen unterschiedlichster
Weltanschauungen und Religionen in eigene Erfahrungen umzusetzen und zu
gestalten. Dazu gehört, sich gegenseitig mit Toleranz und Achtsamkeit
zu begegnen, Unterschiede nicht zu verwischen und die eigene Identität
zu bewahren. Die Verschiedenheit - nicht das Gemeinsame - ermöglicht
erst, Neues zu entdecken und den Anderen zu verstehen. |
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| Religiöse Erziehung ist wertorientierte Erziehung.
Sie sucht Lebenszusammenhänge zu sehen und zu verstehen und fragt
nach deren Sinn und Ziel. |
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| Religiöse Erziehung ist wesentlich eine Sache der
pädagogischen Atmosphäre, der Einstellung, Verhaltensweise und
Handlung der Erwachsenen. |
| Religiöse Erziehung geht davon aus, dass jeder einzelne
Mensch von Gott ins Leben gerufen und zu seinem eigenen Ziel berufen ist
und das er Anspruch auf Achtung seiner Individualität hat. |
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| Die Kindertagesstätte will einen Lebens- und Erfahrungsraum
aufbauen, der es allen Beteiligten - Kindern, Eltern, Mitarbeitern und
Träger - ermöglicht, Wirklichkeit als etwas Sinnvolles und Ganzes
zu erfahren und zu deuten. Kinder sollen die Erfahrung machen, bedingungslos
angenommen und vorbehaltlos bejaht zu sein. |
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| Ziel aller pädagogischer Bemühungen muss die
Ausbildung von Ich-Identität und sozialer Handlungskompetenz sein.
Die Kindertagesstätte übernimmt die Mitverantwortung für
die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung der Kinder sowie für
ihre seelische und körperliche Gesundheit. |
| Grundsätze zur Arbeitsweise |
| Die Konzeption einer Kindertagesstätte wird in
Beachtung dieser Grundsätze entwickelt. |
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| 1. Grundsatz: |
| Leben und Lernen in der Kindertagesstätte orientieren
sich an den gegenwärtigen Interessen des Kindes. |
| Aber auch die Zukunft wird berücksichtigt und die
Fähigkeiten, die das Kind zu ihrer Bewältigung braucht. |
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| Dies bedeutet u.a.: |
| Erzieher und Erzieherinnen beobachten die Kinder, nehmen
Bedürfnisse und Interessen von Einzelnen und Gruppen wahr; sie sehen
auch das, was für die Bewältigung der Zukunft an Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Haltungen vermittelt werden kann. |
| Auf Grund dieser Beobachtungen entwickeln Erzieher und
Erzieherinnen verschiedene "Programme / Projekte" für die Kinder. |
| Dabei haben die gegenwärtigen Interessen und Lernbereitschaften
von Kindern Vorrang vor festgeschriebenen Programmen und Lernergebnissen. |
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| 2. Grundsatz: |
| Die Kindertagesstättenarbeit ist offen. |
| Sie orientiert sich an den Situationen der Kinder und
bezieht selbstverständlich die Eltern mit ein. |
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| Dies bedeutet u.a.: |
| die Kindertagesstätte ist gemeinwesenorientiert und
grundsätzlich offen für Kinder aller Altersstufen, verschiedener
Nationalität, für Behinderte, ........... |
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| Die Erzieherin stellt sich auf den Entwicklungsstand und
die individuelle Situation von Kindern ein und misst grundsätzlich
der Fähigkeit der Kinder und Eltern zum mitbestimmenden Handeln einen
hohen Stellenwert zu. |
| Die Mitwirkung der Eltern versucht sie anzuregen und zu
unterstützen, z.B. durch die zeitweise Teilnahme am Gruppengeschehen,
Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Elternversammlungen. |
| Der Erzieher / die Erzieherin weiß, dass jeder Mensch
vor allem durch seine individuelle Lebensgeschichte geprägt wird
und akzeptiert, dass jeder ein Recht auf die eigene Lebensgeschichte hat. |
| Sie versucht Verhaltensweisen zu deuten und zu verstehen
und weniger zu bewerten. |
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| 3. Grundsatz: |
| Erzieher und Erzieherinnen verstehen sich als "Anreger." |
| Sie tragen Sorge für eine vorbereitete Umgebung
und einen gut strukturierten Tagesablauf. |
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| Dies bedeutet u.a.: |
| Gruppenräume, das Haus und das Freigelände sind
so zu gestalten, dass Kinder möglichst selbständig alles benutzen
können und durch die Gestaltung motiviert werden, Neues zu erproben,
aktiv zu sein, zu staunen .......................... |
| Der gesamte Tagesablauf ist so zu planen und zu gestalten,
dass den Bedürfnissen des Kindes nach Spannung und Entspannung, nach
Alleinsein und nach Kommunikation ......... Rechnung getragen wird. |
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| Den Kindern müssen ausreichende und zusammenhängende
Zeitspannen für selbstbestimmte und angeleitete Aktivitäten
zur Verfügung stehen. Das Freispiel nimmt im Tagesablauf eine zentrale
Stellung ein. In ihm kann das Kind die ihm gemäße Spielform
wählen und den Ablauf eigenständig gestalten. Der Erzieher /
die Erzieherin hat dabei die Rolle des Beobachters oder des gleichberechtigten
Spielpartners, sie versteht sich selbst als Lernende und zeichnet sich
durch "pädagogischen Optimismus" aus. |
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| 4. Grundsatz: |
| Angebote für die Kinder werden geplant, vorbereitet
und reflektiert. |
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| Dies bedeutet u.a.: |
| zielgerichtetes Handeln bedarf der Vorbereitung und der
Auswertung des Erlebten. Erzieher und Erzieherinnen müssen entscheiden
können, welche Ereignisse im Leben der Gruppe Anlass sein können
für weiterführendes Lernen und wann eine gezielte individuelle
Förderung notwendig ist. |
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| Erzieher und Erzieherinnen müssen selbständig
ein pädagogisches Konzept für die Arbeit in der Einrichtung
entwickeln können. |
| Hierzu benötigen sie Zeit außerhalb der Kindergruppe
und den Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen. Gemeinsame Planung und
gegenseitige Beratung sind unverzichtbare Bestandteile im Rahmen verantwortungsbewußter
Erziehung. |
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| 5. Grundsatz: |
| Die Arbeit der Kindertagesstätte ist kontrollierbar
und nachweisbar. |
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| Dies bedeutet u.a.: |
| der Erzieher und die Erzieherin muss ihre Arbeit gegenüber
Eltern und der Öffentlichkeit darstellen und transparent machen können. |
| Das kann erfolgen z.B. durch Fotos, der Beschreibung von
Projekten, Gesprächen mit Eltern, Tagen der "offenen Tür ",
Teilnahme an Jugendhilfekonferenzen ........ |
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| Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Trägern
der Jugendhilfe ist es unerläßlich, dass die Kindertagesstätte
ihr Angebot beschreiben kann und sie an einem vielfältigen, aufeinander
abgestimmten Angebot in der Stadt / im Bezirk aktiv mitwirkt. |